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Zur Einigung auf den Koalitionsvertrag

09.04.2025

Die Spitzen von CDU/CSU und SPD haben sich gestern, 9. April 2025, auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Building Information Modeling (BIM) soll demnach zu einem zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens weiterentwickelt werden. Außerdem sollen Genehmigungsverfahren entbürokratisiert, beschleunigt und durchgängig digitalisiert werden; gestärkt werden soll die digitale Souveränität durch konsequente Nutzung und Förderung von offenen, herstellerneutralen Standards und Open-Source. Weiterhin wird es auch in der neuen Legislaturperiode ein Bauministerium geben sowie ein (starkes) Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und – neu – ein Digitalisierungsministerium. 

In unseren "Positionen für den Dialog mit Politik und Öffentlicher Hand 2025" hat buildingSMART Deutschland zu Beginn des Bundestagswahlkampf zentrale Punkte formuliert, die aus buildingSMART-Sicht wesentlich sind, um das Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken voran zu bringen und die digitale Transformation des Planens und Bauens zu stärken. Wir veröffentlichen unsere "Positionen" heute erneut und markieren in diesen jene Inhalte, die nun auch Regierungsvorhaben werden sollen bzw. im Koalitionsvertrag verankert wurden. Ebenfalls veröffentlichen wir den Koalitionsvertrag mit Markierungen zu Schlüsselpassagen und Inhalten, die von hoher Relevanz für das (digitale) Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken sind.

Die wichtigsten Punkte aus dem Koalitionsvertrag zur Digitalisierung der Wertschöpfungskette Bau haben wir hier zusammengefasst (teils wörtlich zitiert):

Vereinbarungen:

  • Ministerium für Verkehr unter CDU-Führung (buildingSMAR-Mitglied)
  • Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung unter CDU-Führung
  • Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter SPD-Führung 
  • Neues Ministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter CSU-Führung


Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen (ab S. 22)

  • Grundsätzliche Überarbeitung von Planungs-, Bau-, Umwelt, Vergabe- und des Verwaltungsverfahrensrecht.
  • Europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung soll gestartet werden.
  • Der identische, der erweiterte und der vollseitige Ersatzneubau bei Infrastrukturvorhaben soll von der Pflicht eines Planfeststellungsverfahrens ausgenommen werden.
  • Die Plangenehmigung soll zum Regelverfahren werden.
  • Baustandards werden vereinfacht und der Gebäudetyp E abgesichert. Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar.
  • Building Information Modeling (BIM) wird zum zentralen Instrument der Digitalisierung des Bauwesens weiterentwickelt.
  • Die Errichtung eines Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen beginnen wir gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Thüringen sowie unter Einbeziehung der Kompetenzen anderer Länder und stellen eine verstetigte Finanzierung sicher. 


Verkehr:

  • Es wird ein Modell aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privatem Kapital zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur vorgeschlagen.
  • Investitionen in das Schienennetz sollen gesteigert werden, mit einem Fokus auf die Digitalisierung durch digitale Stellwerke und eine flächendeckende ETCS-Ausrüstung.
  • Die Elektrifizierung und Digitalisierung des Schienennetzes wird vorangetrieben.
  • Der Infraplan wird als gesetzliches Steuerungsinstrument entwickelt und mit einer entsprechenden, verbindlichen Finanzierungszusage („Eisenbahninfrastrukturfonds“) versehen.
  • Die Autobahn GmbH wird begrenzt kreditfähig und ihr werden Lkw-Mauteinnahmen zur Verfügung gestellt (Einnahmekompetenz).
  • Der bestehende Bundesverkehrswegeplan wird fortgeführt, mit dem Grundsatz „Erhalt vor Neubau“.


Digitales (ab S. 66)

  • Ziel ist die digitale Souveränität Deutschlands durch die Entwicklung von Schlüsseltechnologien und den Ausbau digitaler Infrastrukturen.
  • Die Parteien streben eine vollständig digitalisierte Verwaltung an, die zunehmend antragslos und lebenslagenorientiert agieren soll.
  • Die Koalitionsparteien definieren Ebenen übergreifend offene Schnittstellen, offene Standards und treiben Open Source mit den privaten und öffentlichen Akteuren im europäischen Ökosystem gezielt voran, unter anderem mit dem Zentrum Digitale Souveränität (ZenDiS), der Sovereign Tech Agency, der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND).


Wie geht es weiter?

Die CDU plant für den 28. April 2025 einen kleinen Parteitag in Berlin, der über den Koalitionsvertrag entscheiden soll. Bei der CSU entscheidet der Vorstand. Die SPD plant einen Mitgliederentscheid. Erst wenn die Entscheidungen der Parteien feststehen, kann ein Termin für die Kanzlerwahl festgelegt werden. Im Gespräch ist der 7. Mai 2025. Und: Die Parteien haben noch keine Personalien bekannt gegeben, gleichwohl kursieren in den Medien bereits Namen.

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