Gremien und Regularien von buildingSMART Deutschland e.V.
Der juristische Sitz von buildingSMART Deutschland e.V. ist Berlin, seine Geschäftsstelle ist in Dresden angesiedelt. Gemäß dem deutschen Vereinsrecht hat buildingSMART Deutschland eine Satzung, in der Vereinszweck und -ziel formuliert sind sowie die Gremien und wichtige organisatorische Abläufe, wie Wahlen, verfasst sind. Die Satzung ist Teil des Organisationshandbuch von buildingSMART Deutschland, zu dem weitere Dokumente, wie Geschäftsordnungen, Compliance Richtlinie, gehören (siehe unten). Bei Fragen zu den Gremien und zu den einzelnen Dokumenten, die unseren Verband konstituieren, können Sie sich gerne auch an die Geschäftsstelle wenden.
Mitglieder von buildingSMART Deutschland treffen sich zur jährlichen Mitgliederversammlung (meist im Herbst). Vorstand und Geschäftsführer berichten auf diesen Versammlungen über den Stand und die Entwicklung des Vereins, über die finanzielle Lage und über wichtige Projekte zur Standardisierung sowie die Arbeiten der Geschäftsstelle mit ihren hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Verantwortliche Gremien von buildingSMART Deutschland e.V. sind der Vorstand, das Präsidium und das Advisory Board als beratendes Gremium. Im folgenden stellen wir die Gremien, ihre Funktion und die jeweiligen Personen vor.
Gremien und Funktionen
Präsidium und Vorstand
Das Präsidium von buildingSMART Deutschland e.V. wird direkt von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre gewählt. Ihm gehören maximal 14 Personen an, die die Mitgliedschaft von buildingSMART repräsentieren. Maximal zwei Mitglieder des Präsidium gehören einer der sieben Hauptkategorien an, in die buildingSMART-Mitglieder eingruppiert werden. Diese sind:
- Planung
- Bau
- Zulieferer
- Bauherren und Betreiber
- Software
- Aus- und Weiterbildung/ Forschung (außer Software)
- sonstige Dienstleister, die nicht einer der vorgenannten Kategorien zugeordnet werden können.
Die Präsidiumsmitglieder stammen somit aus einer dieser Kategorien, werden jedoch von der Mitgliederversammlung insgesamt gewählt. Das Präsidium wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Sprecher und Sprecherinnen, die über die unten genannte Mail-Adresse erreichbar sind. Zu den satzungsgemäßen Verantwortlichkeiten des Präsidiums zählen die Wahl des Vorstandsvorsitzenden und die Bestätigung der anderen Vorstandsmitglieder, die Prüfung der halbjährlichen Finanzberichte und des jährlichen Rechenschaftsberichtes, Erstellen eines Prüfberichtes über die Haushaltsführung an die Vereinsmitglieder. Auch der/ die Compliance-Beauftragte von buildingSMART Deutschland wird durch das Präsidium ernannt, das zudem die Mitglieder des Advisory Boards bestätigt.
Der Vorstand von buildingSMART Deutschland besteht aus maximal acht Mitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied ist Vorstand im Sinne von Paragraph 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches und einzelvertretungsberechtigt. Der Vorstand ist gemäß Satzung unter anderem verantwortlich für die kaufmännischen Aufgaben, die organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung, die Aufstellung oder Genehmigung von Geschäftsordnungen für den Verein und seine Untergliederungen.
- Mitglieder des Präsidiums
-
Prof. Yvonne Brandenburger
Fachhochschule ErfurtMichael Eisfeld
Eisfeld Ingenieure AGChristian Glatte
Schüco Digital LösungenBernhard Heilmeier
KLEBL Baulogistik GmbH, Teil der Unternehmensgruppe KLEBLUwe Hüttner
IB&T Software GmbHProf. Dr.-Ing. Katharina Klemt-Albert
RWTH Aachen
Sprecherin des PräsidiumsAndreas Kohlhaas
VSK Software GmbHDr. Nils Krönert
Hilti AGHeinrich Lünenschloß
Köster GmbHAndré Pilling
DEUBIM GmbH
Stellvertr. Sprecher des PräsidiumsCaspar Richter
Freier ArchitektPetra Rinnenburger
Gebäudewirtschaft der Stadt KölnDr. Christian Schlosser
Bundesministerium für Digitales und VerkehrRené Schumann
HOCHTIEF Vicon GmbH(Stand: 7. Mai 2024)
- Mitglieder des Vorstands
-
Prof. Dr.-Ing. Cornelius Preidel
VorstandsvorsitzenderEduard Dischke
Stellvertr. VorstandsvorsitzenderDr. Kai Oberste-Ufer
Stellvertr. VorstandsvorsitzenderKlaus Teizer
Stellvertr. VorstandsvorsitzenderMarkus Hochmuth
VorstandsmitgliedDr.-Ing. Thomas Liebich
VorstandsmitgliedProf. Dr.-Ing. Anica Meins-Becker
VorstandsmitgliedStefanie Radek
VorstandsmitgliedFrank Thiesen
VorstandsmitgliedJörg Ziolkowski
Vorstandsmitglied
Das Präsidium erreichen Sie über diese E-Mail: praesidium[at]buildingSMART.de
Den Vorstand erreichen Sie über diese E-Mail: vorstand[at]buildingSMART.de
Compliance Beauftragter
buildingSMART Deutschland e.V. hat eine Compliance-Richtlinie, die bindend ist für alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die Mitglieder der Gremien, die Mitglieder von Fach-, Projekt- und sonstigen Arbeitsgruppen sowie für die Mitglieder unserer Regionalgruppen. Wesentliche Grundsätze von Wesen und Arbeit von buildingSMART Deutschland sind Neutralität und Offenheit. Die Compliance Richtlinie ist Teil des Organisationshandbuchs, das Sie mit all seinen Bestandteilen weiter unten finden. Der oder die Compliance-Beauftragte wird durch das Präsidium ernannt.
Derzeitiger Compliance-Beauftragter ist Rechtsanwalt Christian Esch, auf Grundlage des Präsidiumsbeschlusses vom 29. September 2020.
Christian Esch ist Partner und Gesellschafter bei GvW Graf von Westphalen, Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft, sowie Persönliches Mitglied von buildingSMART Deutschland.
E-Mail: Christian Esch
Advisory Board
Das Advisory Board ist ein beratendes Gremium, seine Mitglieder werden auf Vorschlag des Vorstands durch das Präsidium berufen. Das Advisory Board soll besonders in (software-)technologischer Hinsicht den Vorstand beraten.
Das Advisory Board erreichen Sie über diese E-Mail: advisoryboard[at]buildingSMART.de
- Mitglieder des Advisory Board
-
Dietmar Bernert - Infrakit
Frank Deinzer - Sofistik
Stefan Kaufmann - Allplan
Holger Kreienbrink - Graphisoft
Ralf Mosler - Autodesk
Johannes Reischböck - Bechmann
Prof. Dr.-Ing. Markus Schreyer - OTH Regensburg
Organisationshandbuch
Grundlage unserer Verbandsarbeit sind derzeit folgende Dokumente, jeweils in ihrer gültigen Fassung. Alle Dokumente des Organisationshandbuchs können Sie direkt laden.
- Satzung (Vers. 05/2023)
- Compliance-Richtlinie (Vers. 07/2019)
- Gebührenordnung (Vers. 01/2024)
- Wahlordnung zur Präsidiumswahl (Vers. 10/2021)
- Formblatt "Wahlvorschlag" (03/2022)
- Vertraulichkeitsvereinbarung_Einräumung-Urhebernutzungsrechte_Vers.2.2_MUSTER
- Prozessbeschreibung buildingSMART-Schriftenreihe (Qualitätssicherung)
- Geschäftsordnung buildingSMART-Regionalgruppen (Vers. 2.1/2022)
- Vereinshaftpflichtversicherung
- Geschäftsordnung buildingSMART-Präsidium (Vers. 10/2020)
- Reisekostenrichtlinie (Vers. 1.1/2022)