So werden Sie Teil von buildingSMART Deutschland
Mitglied bei buildingSMART Deutschland kann jede volljährige natürliche Person, jede juristische Person, jede rechtsfähige Personenvereinigung sowie jede nichtrechtsfähige Personenvereinigung, wie bspw. die Untergliederung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung, werden, die aufgrund ihrer Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar mit dem Planen, Bauen und Bewirtschaften von Bauwerken oder dem Verwalten von Liegenschaften verbunden ist.
Voraussetzung jeder Mitgliedschaft ist die Bereitschaft, die Ziele des Vereins zu unterstützen.
Für Privatpersonen gelten besondere Regelungen, beispielsweise ein Werbeverbot für ihr Unternehmen bzw. ihren Arbeitgeber.
Vorteile einer Mitgliedschaft bei buildingSMART Deutschland
Durch eine Mitgliedschaft bei buildingSMART Deutschland werden Sie Teil der internationalen buildingSMART-Community.
buildingSMART Deutschland ist das größte und schnellwachsende Kompetenznetzwerk für die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft in Deutschland. buildingSMART Deutschland ist Teil von buildingSMART International und als eingetragener Verein (e. V.) neutral und unabhängig. Derzeit (Oktober 2024) hat buildingSMART Deutschland 830 Mitglieder, die meisten davon sind Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen aus allen Bereichen der Bau- und Immobilienbranche – auch aus Forschung und Lehre. Seit über zwanzig Jahren gestaltet buildingSMART aktiv die Digitalisierung der Branche und setzt sich gemeinsam mit Anwendern, Entwicklern und Auftraggebern für die Schaffung offener Standards ein („Open BIM“). Dabei stehen wir in engem Austausch mit VDI, DIN, CEN und ISO sowie mit den Kollegen aus dem internationalen buildingSMART-Netzwerk.
Ihre Vorteile
- buildingSMART vermittelt Ihnen zuverlässig und exklusiv Neuigkeiten und fundierte Fachinformationen zu Building Information Modeling und zur Digitalisierung der Branche. Wöchentlich erhalten buildingSMART-Mitglieder eine aktuelle Presseschau zu BIM und zur Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft. Der politische Newsletter („Berlin Briefing“) erscheint alle zwei bis drei Monate und bringt vor allem Nachrichten aus der Politik und der öffentlichen Verwaltung.
- Hefte aus der bSD Schriftenreihe erhalten Mitglieder zu Sonderkonditionen.
- Mit „Arbeitsräumen“, „Fachgruppen“, „Projektgruppen“ und „Roundtables“ bieten wir eine bewährte Arbeitsstruktur, die jedem Mitglied zur aktiven Beteiligung offensteht. Unsere Mitglieder bereiten IT- und Prozessstandards für den hersteller-neutralen Informationsaustausch vor und bringen diese zur Abstimmung bei VDI, DIN oder buildingSMART International ein. Besonders engagierte Mitglieder empfehlen wir für die Mitarbeit bei VDI, DIN, CEN oder ISO.
- In „Regionalgruppen“ und weiteren regionalen Initiativen können sich unsere Mitglieder insbesondere auf regionaler und auf Landesebene austauschen und vernetzen und Themen rund um die Digitalisierung anstoßen und voranbringen.
- Unsere Mitglieder entwickeln Standards für die BIM-Aus- und -Weiterbildung. Seit Mai 2018 organisiert buildingSMART Deutschland gemeinsam mit dem VDI ein entsprechendes Zertifizierungsprogramm für BIM Basiskenntnisse und listet die beteiligten Aus- und Weiterbildungsanbieter. Weitere Zertifizierungsprogramme sind in Vorbereitung.
- Unsere Mitglieder erarbeiten Empfehlungen für rechtliche Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Bau- und Immobilienbranche und bringen sich in öffentliche Diskussionen ein, beispielsweise in jene um Honorierung oder neue Vertragsmodelle.
- Mehrere hochkarätige Fachveranstaltungen pro Jahr rund um die Thema Digitali-sierung, BIM und Change-Management strahlen mittlerweile über die Landesgrenzen hinaus und ziehen regelmäßig bis zu sechshundert Besucher an. Mitglieder bzw. Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen erhalten Tickets zu besonders günstigen Konditionen und sind exklusiv zu den Rahmenprogrammen am Vortag eingeladen.
- buildingSMART ist für Sponsoren eine interessante Plattform, um sich bei unterschiedlichen Anlässen einer besonders attraktiven Zielgruppe aus der Bau- und Immobilienbranche zu präsentieren. Unsere Mitglieder profitieren von günstigen Konditionen für unterschiedliche Sponsorenpakete.
- Auch genießen Mitgliedsunternehmen exklusive Möglichkeiten, sich auf unserer Kommunikationsplattform zu präsentieren (News, Termine, Seminarangebote), Kooperationspartner zu finden oder sich als Arbeitgeber für Fachkräfte zu empfehlen.
- Mitglieder dürfen das Logo "buildingSMART – German Chapter Member" verwenden.
Für Kammern, Verbände und sonstige Mitgliederorganisationen unter unseren Mitgliedern gelten Vorteile und Vergünstigungen sowie Angebote zur Mitarbeit in buildingSMART-Arbeitsgruppen und -Regionalgruppen für deren hauptamtliche Mitarbeiter sowie für bis zu drei entsandte Vertreter aus dem Ehrenamt.
Vorteile einer Mitgliedschaft bei buildingSMART Deutschland e. V.
Mitgliedsbeiträge
Gültig ab dem 1. Juli 2023
Diese Gebührenordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2018 in Berlin beschlossen und trat zum 1. April 2019 in Kraft. Am 26. Oktober 2021 wurde die Gebührenordnung um die Kategorie "Öffentliches Unternehmen" erweitert, am 9. Mai 2023 um die Kategorie "Außerordentliche Mitgliedschaft (Auszubildende/Studierende)". Ab 1. Januar 2024 tritt die von der Mitgliederversammlung am 9. Mai 2023 in Stuttgart beschlossene Gebührenordnung in Kraft.
Mitgliederkategorie |
ab 01.01.2024 |
Großes Unternehmen (> 250 Mitarbeiter und > 50 Mio. € Jahresumsatz) *) | 5.400 Euro |
Mittelgroßes Unternehmen ( > 50 Mitarbeiter und > 10 Mio. € Jahresumsatz) *) | 3.800 Euro |
Kleines Unternehmen (> 10 Mitarbeiter und > 2 Mio. € Jahresumsatz) *) | 2.400 Euro |
Kleinstunternehmen (max. 10 Mitarbeiter / max. 2 Mio. € Jahresumsatz) | 1.000 Euro |
Öffentliches Unternehmen**) | 2.200 Euro |
Start-Up***) | 400 Euro |
Öffentliche Hand, Bundesebene****) | 2.200 Euro |
Öffentliche Hand, Länderebene****) | 1.100 Euro |
Öffentliche Hand, Landkreis- und kommunale Ebene****) | 550 Euro |
Forschungseinrichtungen (Non-Profit) | 550 Euro |
Staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen, Berufschule, sonstige Bildungseinrichtungen (Non-Profit) | 135 Euro |
Kammern, Verbände, Vereine etc. | 550 Euro |
Persönliche Mitgliedschaft (Sichtbarkeit nur als Privatperson) | 250 Euro |
Außerordentliche Mitgliedschaft (Auszubildende/Studierende, Sichtbarkeit nur als Privatperson)*****) |
0 Euro |
*) Zur Beurteilung der Beitragskategorie werden die beiden Kriterien “Mitarbeiterzahl” und “Jahresumsatz” herangezogen. Eine höhere Kategorie kommt nur dann infrage, wenn tatsächlich beide Kriterien erfüllt sind.
**) Öffentliche Unternehmen im Sinne dieser Gebührenordnung sind öffentlich-rechtliche Unternehmen oder privat-rechtlich organisierte Unternehmen im 100-prozentigen Eigentum des Staates oder seiner Untergliederungen.
***) Für Start-Ups gelten folgende Bedingungen: Die Gründung des Start-Up-Unternehmens darf zum Zeitpunkt des Beitritts nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Sonderkategorie kann vom Moment des Beitritts an in der Regel 24 Monate in Anspruch genommen werden. Danach erfolgt die Einstufung in die dann zutreffende reguläre Kategorie.
****) Zur Öffentlichen Hand (alle Ebenen) in diesem Sinne zählen Verwaltungen sowie deren unselbständige Unterorganisationen, Fachbehörden etc., nicht jedoch selbständige Einheiten mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. AG, GmbH etc.).
*****) Gemäß Satzung § 3 (4), nur gegen Nachweis
Die ab 2024 gültige Gebührenordnung finden Sie hier zum Download im Format PDF.
Mitgliedsantrag
Für Ihren Mitgliedsantrag wählen Sie bitte entweder das Formular für “Unternehmen/ Organisationen” (Unternehmen, Öffentliche Hand, sonst. Körperschaften, Hochschulen, sonst. Aus- und Weiterbilder etc.) oder für “Privatpersonen”. Die PDF-Formulare sind beschreibbar und können auch digital signiert werden.
Mitgliedsantrag für Unternehmen / Organisationen
Mitgliedsantrag für Privatpersonen auf "Persönliche Mitgliedschaft"
Mitgliedsantrag für Studierende / Auszubildende auf "Außerordentliche Mitgliedschaft"
Datenschutzhinweise zum Mitgliedsantrag
Bitte senden Sie den unterzeichneten Mitgliedsantrag per Mail an die Geschäftsstelle. Bitte lassen Sie uns zusammen mit dem Mitgliedsantrag Ihr Logo (als eps-Datei) zukommen: mitgliedsantrag@buildingSMART.de
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Mitgliedsantrages bis zu zehn Arbeitstage in Anspruch nehmen kann. Die Aufnahme erfolgt immer zum Monatsersten. Bei unterjährigem Beitritt wird die erste Beitragsrechnung anteilig berechnet.
Satzung und weitere Dokumente
Das Organisationshandbuch, zu dem beispielsweise Satzung und Compliance-Richtlinie von buildingSMART Deutschland gehören, sowie weitere Informationen zu Gremien und ihren Mitgliedern finden Sie hier: Organisationshandbuch