Die neue VDI/bS-Richtlinie 2552 Blatt 11.2 "Building Information Modeling (BIM) Informationsaustauschanforderungen Schlitz- und Durchbruchsplanung" ist als Entwurf im Gründruck erschienen. Die Richtlinie ist in der Zusammenarbeit des Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und buildingSMART Deutschland entstanden. Einsprüche sind bis Ende April 2021 möglich.
In der Praxis hat der Austausch von BIM-Daten gezeigt, dass häufig Probleme auftreten, wenn Anforderungen und Prozesse falsch definiert sind. Die neue Richtlinie beschreibt die Mindestanforderungen an den Informationsaustausch in der Schlitz- und Durchbruchsplanung zwischen den Projektbeteiligten im BIM-Prozess. Zudem werden die Rollen und deren Teilprozess im BIM-Prozess definiert: Der aufgezeigte BIM-Hauptprozess dient der Koordination von Erstellenden (z.B. TGA-Planer), Koordinierenden (z.B. Objektplaner) und Prüfenden (z.B. Tragwerksplaner). Die Anwendung kann dabei über den gesamten Planungsprozess hinweg unabhängig von einer bestimmten Leistungspase erfolgen.
Das Blatt 11 der VDI-Richtlinienreihe 2552 “Building Information Modeling” zielt auf die Anpassung und Weiterentwicklung von Prozessen (insbesondere im Zusammenhang mit IDM - Information Delivery Manual) und auf die Entwicklung praktikabler Methoden zur Definition der Austauschanforderungen auf Basis bestehender Open-BIM-Datenaustauschstandards (insbesondere IFC4 mit MVD Reference View und Design Transfer View).
Die Richtlinienreihe VDI 2552 des VDI-Fachbereichs Bautechnik stellt den nationalen Standpunkt in den internationalen BIM-Standardisierungsaktivitäten dar. Im VDI-Koordinierungskreis Building Information Modeling (VDI-KK BIM) engagieren sich zahlreiche buildingSMART-Mitglieder, Vorsitzender des VDI-Koordinierungskreises ist unser buildingSMART-Vorstandsvorsitzender Prof. Rasso Steinmann. Der Kreis hat in Zusammenarbeit mit dem für die Spiegelung der deutschen Aktivitäten in den internationalen Standardisierungsgremien zuständigen DIN-Ausschuss eine Übersicht zu den nationalen und internationalen Ausschüssen erarbeitet. Ziel ist es, Inhalte abzustimmen, damit bei den teilweise parallel arbeitenden Gremien ein widerspruchsfreies Normenwerk entsteht. Hierzu gibt es personelle Überschneidungen in den auf unterschiedlichen Ebenen arbeitenden Gremien.
Einsprüche sind bis zum 30. April 2021 vorzugsweise über das VDI-Richtlinien-Einspruchsportal oder auch in Papierform an folgende Adresse möglich:
VDI-Gesellschaft Bauen- und Gebäudetechnik
Fachbereich Bautechnik
Postfach 10 11 39
40002 Düsseldorf