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Mitgliederversammlung von buildingSMART Deutschland am 9. Mai 2023

07.03.2023

Zum dritten Mal organisiert buildingSMART Deutschland seine jährliche Ordentliche Mitgliederversammlung als Hybrid-Veranstaltung mit ausschließlich digitaler Abstimmung. Sie findet am Dienstag, den 9. Mai 2023 von 10:00 Uhr bis ca. 12:30 Uhr in der Liederhalle in Stuttgart, Berliner Platz 1-3, 70174 Stuttgart, statt. Sie können als Mitglieder virtuell im Online-Meeting teilnehmen oder vor Ort in Stuttgart. Zur Ausübung des Stimmrechts ist zwingend eine Online-Registrierung erforderlich.  

Die Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung wird Anfang April 2023 fristgerecht an alle Hauptansprechpartner unserer Mitglieder sowie alle Persönlichen Mitglieder per E-Mail versandt. Falls Sie nicht Hauptansprechpartner, aber Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens sind und auch teilnehmen möchten, senden Sie bitte eine kurze E-Mail an Yvonne Schubert.    

Sie können sich als Mitglied mit oder ohne Stimmrecht registrieren. Bitte beachten Sie, dass laut Satzung nur die gesetzlichen Vertreter einer Mitgliedsorganisation mit Zeichnungsberechtigung stimmberechtigt sind, also zum Beispiel der Geschäftsführer, der Prokurist, der Rektor etc.  

Jeder Stimmberechtigte kann einen beliebigen Dritten in schriftlicher Form bevollmächtigen, das Stimmrecht für ihn wahrzunehmen. Eine Vorlage zur Stimmrechtsübertragung geht allen Hauptansprechpartnern mit der Einladung zu. Bitte unterstützen Sie die Arbeit der Geschäftsstelle und teilen Sie uns bis spätestens Dienstag, den 2. Mai 2023 um 12:00 Uhr mit, wer an der Mitgliederversammlung als Stimmberechtigter teilnehmen wird und senden Sie uns bis spätestens Dienstag, den 2. Mai 2023 um 12:00 Uhr eine eventuell erteilte Vollmacht zur Stimmrechtsübertragung an Yvonne Schubert.  

Die Registrierung für nicht stimmberechtigte Teilnehmer bleibt bis zum unmittelbaren Start der Mitgliederversammlung offen. Unsere Satzung sieht ausdrücklich vor, dass eine Person bis zu drei Stimmrechte ausüben darf, sofern Vollmachten vorliegen. Die virtuelle Durchführung der Mitgliederversammlung bedingt eine leichtere Abstimmung, wenn auf jeden Teilnehmer nur ein Stimmrecht entfällt. Wir bitten Sie daher, im Falle einer Stimmrechtsübertragung Ihre Stimme nach Möglichkeit an eine Person zu übertragen, die noch kein weiteres Stimmrecht innehat.    

Bitte beachten Sie die dreimonatige Wartefrist für die Ausübung des Stimmrechts für Neumitglieder nach § 11 (8) Satz 1 der Satzung. Das spätestmögliche Eintrittsdatum auf Ihrem Mitgliedsantrag für die Ausübung des Stimmrechts ist 2023 der 9. Februar.  

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