Dieses Jahr organisiert buildingSMART Deutschland seine Ordentliche Mitgliederversammlung als Hybrid-Veranstaltung mit neuem Abstimmungs-Tool. Sie findet am Mittwoch, den 7. Mai 2025 um 10:00 Uhr im Haus der Technik in Essen und online statt. Zur Ausübung des Stimmrechts ist zwingend eine Online-Registrierung erforderlich sowie ein persönliches digitales Gerät mit Browser.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird Ende März an alle Hauptansprechpartner unserer Mitglieder sowie alle Persönlichen Mitglieder per E-Mail versandt. Wenn Sie an den Abstimmungen teilnehmen möchten, ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Teilnehmer ohne Stimmrecht müssen sich nicht vorab registrieren. Eine Registrierung ist bis zum 28.4.2025 möglich.
Bitte beachten Sie, dass laut Satzung nur die gesetzlichen Vertreter einer Mitgliedsorganisation mit Zeichnungsberechtigung stimmberechtigt sind, also zum Beispiel der Geschäftsführer, der Prokurist, der Rektor etc. Jeder Stimmberechtigte kann einen Dritten schriftlich bevollmächtigen, das Stimmrecht für ihn wahrzunehmen. Eine Vorlage zur Stimmrechtsübertragung liegt der Einladung bei. Bitte unterstützen Sie die Geschäftsstelle und teilen Sie uns bis spätestens Montag, den 28.04.2025 mit, wer an der Mitgliederversammlung als Stimmberechtigter teilnimmt und senden Sie uns bis dahin die Vollmacht zur Stimmrechtsübertragung an Yvonne Schubert.
Bitte beachten Sie die dreimonatige Wartefrist für die Ausübung des Stimmrechts für Neumitglieder nach § 11 (8) Satz 1 der Satzung. Um für die Mitgliederversammlung 2025 stimmberechtigt zu sein, muss das Datum des Mitgliedsantrags auf den 7. Februar oder früher lauten und die Mitgliedschaft muss spätestens ab Februar 2025 begonnen haben.
Am 29.4.2025 wird eine kleine Probeabstimmung stattfinden, die unseren Mitgliedern die Möglichkeit gibt, vorab das neue Abstimmungs-Tool kennenzulernen.